| Campmobile 11 Fragen – 11 Antworten 1. Wo befinden sich die Mietstationen? Meist weit außerhalb, im Einzugsbereich der Städte, bis zu 100 km vom Flughafen entfernt. Vorteil: Bei der ersten Fahrt kommen Sie nicht direkt in den Großstadtverkehr. Bei einigen Vermietern ist der Transfer im Mietpreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen daher die Buchung des Transfers, sonst muss dieser in eigener Regie und auf eigene Kosten vor Ort durchgeführt werden. 2. Welche Fahrzeugtypen gibt es? Alle Campingfahrzeuge werden in Nordamerika „R.V.“ genannt und bedeutet Erholungsfahrzeug, unterschieden wird zwischen: a) Motorhome (USA & Kanada): bietet ein Maximum an Komfort. Führerhaus und Wohnteil gehen ineinander über bzw. bilden eine Einheit. Eine Sitzmöglichkeit besteht auch während der Fahrt im Wohnraum. b) Van ( Kanada ): Dies ist die typische europäische Campingbus- Wohneinheit. Als Campmobil umgebauter Lieferwagen mit erhöhtem Dach ( Stehhöhe ). c) Pick-Up-Camper (Alaska & Kanada): Kleine robuste Lastwagen ( Trucks ) auf die ein Wohnteil aufgesetzt ist. Es gibt keinen Durchgang zwischen Führerhaus und Wohnteil. Für Fahrten im Yukon und Alaska sind diese Fahrzeuge besonders geeignet. Sie müssen davon ausgehen, dass die Vermieter in der Regel nicht über einheitlich ausgestattete Fahrzeugflotte verfügen. ( innerhalb der jeweiligen Kategorie und je nach Modelljahr unterschiedlich ). Abweichungen in der Anordnung der der Einrichtungsgegenstände sind möglich. Der beschriebene Komfort der Fahrzeugtypen bleibt allerdings unberührt. Bedingt durch saisonale Engpässe können gleich- bzw. höherwertige Fahrzeugtypen ohne Aufpreis ausgeliefert werden. Evtl. Mehrkosten durch höheren Benzinverbrauch etc. gehen zu Lasten des Mieters. Die beschriebenen Fahrzeugmaße in Metern bzw. Fuß ( 1ft = 30,48 cm ) gelten für die Länge von Stoßstange zu Stoßstange und für die breite des Wohnteils außen. Die Mindestbelegung von 2 Personen pro Campmobil soll gewährleisten, das eine Person z.B. beim Rückwärtsfahren die Einweisung übernehmen kann. 3. Wie sind die Fahrzeuge ausgestattet? Mit 6- bis 10-Zylinder-Motoren , Automatik-Getriebe, Radio, Servolnkung & Bremsen. Küche mit Kühlschrank , Probangasherd, Edelstahlspüle, Propangasheizung, Spül-WC, Dusche, Fenster mit Fliegengittern, Dachklappe für die Belüftung. Wassertank mit Füllvorrichtung, Propangastanks, und Anschlußkabel für Außenstrom am Campingplatz. Campingstühle sind bei den meisten Mietstationen gegen Gebühr je nach Verfügbarkeit erhältlich ( meist nicht bei Einwegmiete ). Kindersitze können bei Buchung als unverbindlicher Kundenwunsch weitergegeben werden. Eine Bestätigung erfolgt allerdings nicht. Die in den Fahrzeugbeschreibungen angegebene Dachklimaanlage (Roof-Air) kann auf Campingplätzen mit Stromanschluss betrieben werden, jedoch nicht während der Fahrt. Verschiedene Fahrzeuge verfügen über einen Generator. , mit dem die Klimaanlage unabhängig vom Außenstrom betrieben werden kann. Eine weitere Klimaanlage (Dash-Air) ist am Armaturenbrett im Führerhaus bei allen Typen vorhanden. Diese funktioniert nur während der Fahrt bzw. mit laufendem Motor. 4. Muss ich eine Kaution hinterlegen? Ja, bei Fahrzeugübernahme. Am praktischsten ist es, die Hinterlegung der Kaution mit einer der anerkannten Kreditkarten (z.B. Mastercard oder Visa) zu tätigen, die von allen Vermietern akzeptiert werden. Bei allen Vermietern kann die Kaution nur mit dieser Kreditkarte hinterlegt werden. Der Betrag kann sofort abgebucht und erst nach der Fahrzeugrückgabe gutgeschrieben werden. Evtl. Kursschwankungen gehen zu Lasten des Kreditkarteninhabers. Meist wird auch eine separate Kaution für die zu erwartenden Extra-Meilen/Kilometer verlangt. 5. Wie alt ist das Fahrzeug? Das Fahrzeugalter finden Sie bei den Fahrzeugbeschreibungen der einzelnen Vermieter. Bitte beachten Sie, dass die Angaben nicht auf dem in Deutschland üblichen „Baujahr“ basieren. Beispiel: Bei „Modell 2008“ wurden Chassis und Motor bereits 2007 hergestellt. 6. Was ist eine Camping - Ausstattung? Die Camping-Ausstattung, auch „Convenience Kit“ genannt, ist im Mietpreis meist nicht eingeschlossen und kann vor Ort gegen eine Gebühr angemietet werden. Die Berechnung erfolgt meist pro Person. Campingstühle gehören nicht zu diesem Angebot. 7. Gibt es Gebiete die ich nicht befahren darf? Ihr Campmobil ist für ganz USA und Kanada zugelassen, gleichgültig wo die Reise beginnt. Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Angaben der Vermieter. Auch erlaubte Straßen können kurzfristig vor Ort vom Vermieter nicht zugelassen werden, z.B. bei schlechten Witterungsbedingungen und dadurch ausgewaschenen Straßen oder ähnlichen Bedingungen. 8. Welche Nebenkosten muss ich vor Ort zahlen? Benzin ist im Mietpreis nicht enthalten. Sie können in der Regel bleifreies Normalbenzin tanken. Dieses „gas“ kostet in den USA und Kanada pro Öiter ca. 0,50 – 0,70 Euro. Alle Verbrauchsangaben sind abhängig von Fahrweise und Fahrgebieten. Auch der Generator wird mit Benzin betrieben und erhöht den Verbrauch zusätzlich. Nicht eingeschlossen sind ferner Kosten für Motoröl, Propangas, evtl. Kosten für Zusatzversicherungen, Gebühren für Einwegmieten, Camping-Ausstattung, Kindersitze und Endreinigung, Straßenzölle, Campingplatzgebühren etc. Auf vor Ort zu zahlende Nebenkosten, werden ja nach Staat ca. 5 – 20 % Steuern (sales tax) erhoben. Änderungen von Gebühren oder Steuersätzen vorbehalten, evtl. Nachzahlungen vor Ort möglich. 9. Was muss ich noch beachten? Wir empfehlen, pro Woche etwa 1400 bis 1800 km (ca. 900 – 1100 Meilen) zu fahren. Damit gewährleistet ist, dass Sie regelmäßig die Fahrt unterbrechen können um die Natur und die Sehenswürdigkeiten zu genießen. Wenn Sie Elektrogeräte auf 110 Volt umstellen lassen, können Sie diese problemlos über den Generator oder das Stromnetz auf ihrem Campingplatz betreiben. Vorraussetzung ist ein Adapter, den Sie sich vor Reisebeginn in Deutschland besorgen sollten. Sollten Sie das Fahrzeug früher als gebucht abgeben, erfolgt keine Rückerstattung. Wir empfehlen daher unbedingt den Abschluss einer Ersatz-Reiseversicherung. 10. Welcher Versicherungsschutz ist im Mietpreis enthalten? Neu: Haftpflichtversicherung von 1,5 Millionen Euro in den USA & Kanada inklusive. In den USA ist die Mindestdecksumme der gesetzlichen Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge sehr niedrig. Sie beträgt meistens nur zwischen 10000 – 30000 USD. Die Versicherung der gesetzlichen Haftpflicht zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall den gegnerischen Schaden höchstens bis zu diesen niedrigen Beträgen. Einen höheren Betrag müssen Sie selbst zuzahlen. Die Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung richtet sich nach dem Land der Anmietung. In Kanada ist vom Vermieter eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von 1-5 Millionen CAD eingeschlossen. Neu: Vollkasko-/Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung in den USA und Kanada inklusive. Die oben erläuterte Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am eigenen Mietfahrzeug. Deshalb haben wir für Sie auch dieses zusätzliche Risiko, das bei dem jeweiligen Vermieter besteht, versichert. Die CDW - Haftungsbefreiung (= Collision Damage Waiver) und die VIP Versicherung (= Vacation Interruption Protection) sind in den meisten Mietpreisen bereits eingeschlossen. Bei den Vermietern fällt bei Vollkasko- und Diebstahlnschutz eine Selbstbeteiligung an. Im Falle eines Unfalls, von Beschädigungen oder Diebstahl des gemieteten Fahrzeugs behält der Vermieter eine Selbstbeteiligung ein. Vorgehensweise im Schadensfall Im Schadensfall müssen dazu folgende Punkte unbedingt eingehalten werden: • Umgehend die Mietstation benachrichtigen • Sofern ein Unfallgegner beteiligt ist, die Polizei rufen, und einen Polizeibericht erstellen lassen • Bei der Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen: • Wenn vorsätzliches Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente und/oder Drogen vorliegen • Der Wagenschlüssel verloren oder beschädigt wurde • Wenn Mietbedingungen oder Mietkonditionen missachtet worden sind • Wenn fahren auf unbefestigten Straßen den Schaden verursacht hat • Wenn Privatgegenstände durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen, oder abhanden gekommen sind • Ebenfalls von der Erstattung ausgeschlossen sind Folgekosten wie z.B. Abschleppkosten, Telefon-Handygebühren und Übernachtungskosten. Wichtig: Schließen Sie vor Ort keine Versicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab, da diese bereits inkludiert ist. Pätere Erstattungen hierfür werden nicht geleistet. 11. Wie erfahre ich von aktuellen Sonderangeboten? Melden Sie sich für unseren Newsletter an, dort erhalten Sie regelmäßig die aktuellsten Angebote. |
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