| Infos A-Z | |
Allgemeine Informationen: Campingurlaub macht Spaß, man ist unabhängig und man lernt schnell neue Leute kennen. Aber vor dem ersten Campingurlaub sollte man sich Fragen, wie man campen möchte. Ob im Zelt, Wohnwagen, Wohnmobil, oder auch ein Mobilheim kann auf Campingplätzen angemietet werden. Ausweis: Siehe Reisepass Autobahn Gebühr: In Italien, Frankreich, Spanien, Schweiz, Österreich, Ungarn und teilweise Kroatien ist die Benutzung der Autobahn gebührenpflichtig. Bezahlt wird in bar oder mit Kreditkarte an festen Zahlstationen. Bargeld: Seit der Einführung des Euro in den meisten EU-Ländern ist es für Reisende leichter geworden, dort zu bezahlen. In den Ländern, die der Währungsunion angehören, brauchen Sie kein Geld zu tauschen. Man bezahlt einfach wie gewohnt mit dem Euro. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn man mit der EC- oder Kreditkarte im Ausland Geld abheben möchte. Hierfür fallen unter Umständen Gebühren an. Campingplatz: Ein Campingplatz (meist privat, gelegentlich auch durch die Gemeinde betrieben) ist ein abgegrenztes Gelände, auf dem Camping möglich ist, d. h. also der Aufenthalt mit Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen. Dokumente: Prüfen Sie alle Dokumente vor Abreise auf Vollständigkeit und bewahren Sie Ihre Dokumente immer gut auf, und schützen Sie vor Diebstahl. Einreisebestimmungen: Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über eventuelle Einreisebestimmungen. Zum Beispiel unter www.fremdenverkersamt.com. Flug: Buchen Sie den passenden Flug zu Ihrem Camping Urlaub. Wir beraten Sie gerne. Reiseanfragebutton Ferragosto: Während der nationalen Ferienzeit „Ferragosto“ (August) verbringen ca. 20 Mio. Italiener Urlaub im eigenen Land. In dieser Periode erhöhen sich viele Gebühren, z.B. Strandleistungen und es kann in manchen Orten und Objekten sehr turbulent zugehen. Geld: Siehe Bargeld Gesundheitsvorsorge: Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechzeitig Informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenden Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Haustiere: In den Bungalowzelten, den meisten Mietwohnwagen, Maxicaravans oder Mobilheimen ist es nicht gestattet Haustiere mitzubringen, auch dann nicht, wenn kein generelles Haustier- oder Hundeverbot innerhalb des Campingplatzgeländes besteht. An den Stränden und Schwimmbädern gilt generell ein Hundeverbot. Kümmern Sie sich bitte rechzeitig um die Versorgung der Haustiere während ihres Urlaubes. Für Großbritannien gilt eine sechsmonatige Quarantäne Pflicht bzw. ein Gesundheitszeugnis. In den meisten Ländern, herrscht Leinen und Maulkorbpflicht, Kampfhunde sind generell verboten. Insel: Campen Sie doch auch einmal auf einer der schönen Mittelmeerinseln wie Elba vor Italien oder Korsika. Kurtaxe: Beachten Sie, dass in Kroatien, Ungarn, Österreich sowie in einigen Regionen in Frankreich und Deutschland Kurtaxe erhoben wird. Diese beträgt ca. 0,20 – 1,90 Euro pro Tag / Erwachsener und ist vor Ort zu bezahlen. Kindersitz: Ist in Deutschland Pflicht. Wer ein Kind ohne jede Sicherung im Auto mitnimmt, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro und ein Punkt. Ohne Kindersitz, aber mit Gurt, droht ein Bußgeld von 30 Euro. Im Schadenfall können und werden seitens der Versicherung Anspruchsleistungen gemindert. Langzeiturlaub: Auf vielen Campingplätzen ist es möglich beispielsweise den ganzen Sommer zu verbringen. Unser Personal berät Sie gerne. Lagerfeuer: Lagerfeuer unterliegen keiner Genehmigungspflicht. Sie sind grundsätzlich auch nicht verboten. Jedoch ist das verbrennen von Abfällen, umweltschädlichen Materialien z.B. ( Holz mit Schutzanstrichen oder Lackierungen ) verboten. Jeder der ein Lagerfeuer betreibt ist für die Folgen bei einem eventuellen Brandschaden verantwortlich. Eine erwachsene Aufsichtsperson muss immer anwesend sein. Auch darf keine unmittelbare Barndgefahr für die Umgebung ausgehen. Es empfiehlt sich zur Beseitigung einer eventuellen Brandausbreitung geeignete Löschmittel oder Löschgeräte bereitzuhalten. Müll: Der beste Weg ist natürlich Müllvermeidung: Mehrwegverpackungen statt Wegwerfverpackungen, Einkaufstasche statt Einmal-Plastiktüte, Milch wenn möglich mit der eigenen Milchkanne oder in Glasflaschen. Den Müll nie in der Natur liegen lassen, sondern mitnehmen und bei der nächsten Möglichkeit richtig entsorgen. Notruf: Ein Notruf kann über verschiedene Kommunikationskanäle abgesetzt werden, gewöhnlich über Telefon, aber auch über Rufsäulen, Funk und Seenotsignale. Neuerdings gehört in vielen Notrufannahmestellen auch das Schreibtelefon dazu.In allen Staaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt die Euronotrufnummer 112. Nichtraucher: Bitte beachten Sie, dass in fast allen Restaurants und Bars in Italien und Kroatien mittlerweile Rauchverbot herrscht, teils auch in einigen Mobilheimen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Strafen. Panne: Der Pannendienst, ist eine mobile Autowerkstatt, die zu Hilfe kommen, wenn Sie durch eine Panne zum stehen kommen, er leistet Pannenhilfe. In manchen Ländern gibt es für die Pannenhilfe eine eigene Notrufnummer. Österreich: ÖAMTC 120, oder ARBÖ 123 Schweiz: VCS 0800 845 945, oder TCS 140 Quallen: Quallen sind gallertartige Organismen, die zu rund 99 Prozent aus Wasser bestehen. Einige haben lange Tentakel, die mit Nesselzellen ausgestattet sind. Bei Menschen verursacht es einen brennenden Schmerz, Hautrötungen oder juckende Ausschläge (Blasenbildungen, Schwellungen). Unbehandelt ist die Wirkung mit einer leichten Verbrennung zu vergleichen. Aber nicht alle Arten sind giftig, so werden Vor allem in der asiatischen Küche, Quallen auch gegessen. Tanken: Wenn Sie eine Autofahrt in Ausland planen, sollten Sie einen Blick in die Betriebsanleitung Ihres Autos werfen. Lesen Sie unter ``Betriebsmittel`` oder ``Treibstoffe`` nach, welche Oktanzahl das Benzin für Ihr Auto haben sollte. Denn die Benzinqualitäten können im Ausland unterschiedlich, oder anders gestaffelt sein. Urlaub: Urlaub ist die Zeit, die ein arbeitsfähiger Arbeitnehmer, Beamter oder auch Selbstständiger von seinem Arbeitsplatz berechtigt fernbleibt, obwohl nach Tages- und Wochenzeit eigentlich Arbeitsleistungen zu erbringen wären. Oder auch einfach die schönste Zeit des Jahres. Vignette: Häufig werden Mautgebühren mittels einer Vignette bezahlt. Die Vignette ist in diesem Fall ein Aufkleber, der auf die Windschutzscheibe geklebt wird und den Gültigkeitszeitraum angibt; bei einer Kontrolle kann somit schnell festgestellt werden, ob die Maut bezahlt wurde oder nicht. So werden Vignetten für die Maut auf den Autobahnen in Österreich und der Schweiz verwendet, weiters in Tschechien, der Slowakei und Rumänien. Wasser: Die Wasserversorgung nutzt unterschiedliche Wasservorkommen als Trinkwasser, zum Teil aber auch für Nutzwasserzwecke z.B. Niederschlagswasser, Oberflächenwasser in Flüssen, Seen, Grundwasser, Mineralwasser und Quellwasser. Die Nutzung der Gewässer wird in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz geregelt. In Mitteleuropa gibt es eine zuverlässige, weitgehend kostendeckende und hochwertige Trinkwasserversorgung, meist noch durch öffentliche Anbieter, die es als Leitungswasser zur Verfügung stellen und auch ökologisch die Verantwortung übernehmen. Zahlungsmittel: Siehe Bargeld Alle Infos ohne Gewähr |